Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma LANET GmbH

  1. Für den Geschäftsverkehr zwischen LANET und dem Käufer gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit LANET, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird, wie bei mündlichen oder telefonischen Bestellungen. Gegenteilige Erklärungen des Käufers oder abweichende Bedingungen sind rechtsunwirksam, auch wenn sie unwidersprochen bleiben. Änderungen, Nebenabreden und Sonderkonditionen bedürfen schriftlicher Bestätigung durch die vertretungsbefugten Organe der LANET. Der Käufer unterwirft sich diesen Bedingungen, wenn nicht auf andere Weise, jedenfalls durch Annahme der Ware.
  2. Alle Angebote sind freibleibend. LANET behält sich vor, Aufträge aufgrund von Angeboten anzunehmen oder abzulehnen.
  3. Die Preise sind fest. LANET steht jedoch das Recht zu, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen oder bei Ablehnung durch den Käufer vom Vertrag zurückzutreten. Preislisten der LANET enthalten stets nicht kartellierte Preise. Sämtliche Nebenkosten wie Kosten für Verpackung, Versand, Transport, Transportversicherung, Entsorgung (z. B. Verpackung durch ARA), sowie allfällige Zölle und die gesetzliche Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Käufers, und werden gesondert fakturiert und vom Käufer anerkannt.
  4. Alle Rechnungen sind in EUR zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung, d. h. Rechnungsdatum = Lieferdatum. Bei Unterschreiten einer Mindestbestellmenge von EUR 150,- exkl. USt. wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,- exkl. USt. separat verrechnet.

Software, Lizenzen und Software-Support

  1. Für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten gelten zusätzlich (subsidiär) die beigelegten Allgemeinen Bedingungen, empfohlen vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung sowie dem Bundesgremium des Maschinenhandels Bundesberufsgruppe Büromaschinenhandel.
  2. Für den Verkauf und die Lieferung von Software-Support Leistungen gelten zusätzlich (subsidiär) die beigelegten Allgemeinen Bedingungen empfohlen vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung sowie dem Bundesgremium des Maschinenhandels Bundesberufsgruppe Büromaschinenhandel.

Zahlungsbedingungen

  1. Bis zum Abschluss einer Bonitätsprüfung und der Vergabe eines Kreditlimits durch LANET erfolgen Lieferungen ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorauskasse ohne jeglichen Abzug. LANET ist berechtigt, die Vergabe eines Kreditlimits vom Erreichen gewisser Mindestumsätze durch den Käufer abhängig zu machen. Lieferungen mit einem Bestellwert unter EUR 150,- exkl. USt. erfolgen generell nur gegen Nachnahme.
  2. Die Rechnungsbeträge sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Die Zahlung gilt an dem Tag geleistet, an dem LANET darüber verfügen kann, bei Überweisungen am Tag der Gutschrift.
  3. LANET steht es frei, übergebene Schecks oder Wechsel einzulösen. Für eine missbräuchliche Verwendung übergebener Schecks oder Wechsel haftet LANET nur bei grober Fahrlässigkeit.
  4. Schecks und Wechsel gelten erst bei Einlösung als Zahlung. LANET ist berechtigt, die banküblichen Diskontspesen zu verrechnen.
  5. Die Aufrechnung des Käufers mit von ihm geltend gemachten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche, beispielsweise aus Gewährleistung, befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht.
  6. Zahlungen des Käufers werden zunächst auf Spesen und Kosten jeglicher Art, dann auf Zinsen und sodann auf den am wenigsten gesicherten Teil der Forderung verrechnet. Eine gegenteilige Erklärung des Käufers ist unwirksam.
  7. LANET behält sich jederzeit vor, abweichend von den oben genannten Zahlungsbedingungen Waren nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern.
  8. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

Verzug des Käufers

  1. Zahlungsverzug hat zur Folge, dass alle Zahlungserleichterungen und Rabatte auch hinsichtlich anderer offener Forderungen erlöschen und sämtliche Forderungen der LANET sofort fällig werden. Ab Fälligkeit sind Verzugszinsen in Höhe von 15% jährlich zuzüglich der Umsatzteuer aus den Zinsen in der jeweils gesetzlichen Höhe zu bezahlen. Zahlungsverzug des Käufers, auch aus anderen Rechtsgeschäften, berechtigt LANET, vom Käufer Vorausleistungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem darf LANET in diesem Fall alle unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen, was für sich allein nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Der Käufer erhält für solcherart zurückgenommene Ware eine Gutschrift für den von LANET erzielten Wiederverkaufswert. Verweigerung der Annahme bestellter Ware entbindet nicht von der Kaufpreiszahlung. Im Falle des Annahme- oder Zahlungsverzuges gehen alle
    Mahn- und Inkassospesen einschließlich außergerichtlicher Anwaltskosten und Spesen von Gläubigerschutzverbänden zu Lasten des Käufers. Im Falle der Verzuges ist LANET auch berechtigt, nach schriftlicher Mahnung (auch Fax oder E-mail) der offenen Beträge verbunden mit einem ausdrücklichen Hinweis auf dieses Recht und zumindest einwöchiger Nachfristsetzung, einen allenfalls bestehenden Fernzugang zu den gelieferten Waren (insbesondere Telefonanlagen) zu nutzen, um diese zu deaktivieren.

Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung auch der Nebengebühren aller jetzt oder künftig gegen den Käufer zustehenden Ansprüche Eigentum der LANET. Bei Vermischung und Verarbeitung entsteht Miteigentum der LANET am neuen Produkt nach dem Wertverhältnis der Bestandteile. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch auf jene Geldbeträge, die auf Grund der Veräußerung der von LANET gelieferten Waren und Leistungen beim Käufer eingehen. Der Käufer ist zur gesonderten Aufbewahrung dieser Geldbeträge verpflichtet. Verpfändung oder Sicherungsübereignung zugunsten Dritter ohne Zustimmung von LANET ist ausgeschlossen. Von Maßnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden könnten, wie beispielsweise gerichtliche Pfändung, ist LANET sofort zu verständigen. Der Dritte ist auf den Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen. Der Käufer trägt alle Kosten eines Interventionsverfahrens und aller Abwehrmaßnahmen, die LANET für erforderlich erachtet. Soweit LANET berechtigt ist, Waren zurückzunehmen, räumt der Käufer ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten zu betreten, um die Waren abzuholen.

Insolvenz

  1. Solange die Waren nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen sind, verpflichtet sich der Käufer, LANET unverzüglich zu verständigen, wenn ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren über das Vermögen des Käufers beantragt oder eröffnet oder ein außergerichtlicher Ausgleich angestrebt wird. Falls über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, ist LANET berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren zurückzunehmen.

Lieferung

  1. Lieferungen werden von der LANET nach Maßgabe ihrer betrieblichen Möglichkeiten sobald wie möglich ausgeführt. Teillieferungen sind zulässig. Wird ein schriftlich zugesagter Liefertermin durch Verschulden von LANET mehr als sechs Wochen überschritten, und verstreicht ebenso durch Verschulden von LANET eine anschließend, vom Käufer schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen werden in so einem Fall zurückbezahlt, sofern nicht andere Ansprüche gegen den Käufer, insbesondere solche aus früheren Aufträgen vorliegen. Über den Rücktritt hinausgehende Ansprüche des Käufers, wie insbesondere jeglicher Schadenersatz, gelten als einvernehmlich ausgeschlossen. Ein Rücktritt für bereits gelieferte Waren oder Leistungen ist nicht mehr zulässig. Ist eine Lieferung oder Leistung teilbar, besteht das Rücktrittsrecht nur bezüglich der noch aushaftenden Teillieferungen oder Leistungen. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Streiks, Aussperrungen usw. und von der LANET nicht verschuldete Umstände berechtigen die LANET zum Lieferungsaufschub, allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder der Abgabe der Ware zur Versendung geht die Gefahr wie Verlust, Minderung, Beschädigung, Verspätung usw. auf den Käufer über. Auf schriftliches Verlangen des Käufers wird die Ware auf seine Kosten für den Transport versichert. Versicherungsart und -summe hat der Käufer anzugeben. LANET ist berechtigt, jedoch nicht ver- pflichtet, die zu liefernde Ware auf Kosten des Käufers für den Transport zu versichern. Dies, sowie die Übernahme der Transportkosten durch den Käufer hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

Zeichnungen und Unterlagen

  1. An allen Zeichnungen, Entwürfen, Anboten, Einkaufspreislisten und anderen Unterlagen der LANET behält sie sich das ausschließliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Urkunden dürfen ohne schriftliche Zustimmung der LANET weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Sie sind der LANET auf Verlangen jederzeit zurückzustellen. Zuwiderhandlungen verpflichten den vollen Schadenersatz und berechtigen LANET zum Vertragsrücktritt.

Versand

  1. Transportmittel und Versandart wählt LANET. Verlangt der Käufer Abweichendes, so trägt er die Mehrkosten.

Haftung für Mängel

  1. A) Offene Mängel: Mängel, welche durch ordnungsgemäße Untersuchung bei Warenübernahme feststellbar sind, müssen unverzüglich schriftlich gerügt werden. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt.
    B) Geheime Mängel: Sobald ein Mangel hervorkommt, muss er unverzüglich schriftlich gerügt werden. Ansonsten gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt. LANET gewährleistet, dass gelieferte Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern, sowie etwaige in der Auftragsbestätigung ausdrücklich von LANET zugesicherte Eigenschaften besitzen. LANET übernimmt keine Gewähr für die Weiterverkäuflichkeit ihrer Produkte oder ihre Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck. Die Haftung entfällt für Produkte, die vom Käufer entgegen den Spezifikationen und Anleitungen von LANET transportiert, aufgestellt, gelagert, benützt, geändert oder erweitert werden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Handhabung für den gerügten Mangel nicht ursächlich gewesen ist. Im Falle berechtigter Mängelrüge ist LANET nach ihrer Wahl berechtigt, entweder a) gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern, b) den Kaufpreis zurückzuerstatten und vom Vertrag zurückzutreten, oder
    c) unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten. Ergibt die Überprüfung eines gerügten Mangels, dass ein Gewährleistungsfall nicht gegeben ist, gehen die Kosten der Überprüfung zu den jeweils gültigen LANET-Sätzen sowie die Fracht- und Versandkosten zu Lasten des Käufers. LANET haftet nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen oder Störungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Die Gewährleistung erlischt, wenn ohne schriftliche Einwilligung von LANET der Käufer selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter an der gelieferten Ware Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Rechnungen hierfür werden nicht anerkannt. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird die ursprüngliche Gewährleistungspflicht nicht verlängert. Die Ansprüche des Käufers erlöschen auf jeden Fall, wenn sie nicht binnen 30 Tagen nach Ablieferung der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Abweichend von den zuvor genannten Bestimmungen dieses Unterpunktes gelten für den Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechtes iSd §§ 922 ff ABGB.

Schadenersatz

  1. LANET haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen. Ansprüche aller Art dem Bundesgesetz vom 21. 1. 1988 über die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt sind ausgeschlossen, sofern es sich um Ansprüche wegen Sachschäden handelt, die ein Unternehmer erleidet.

Technologietransferkontrolle

  1. Gemäß den Bestimmungen des Außenhandelsgesetzes sowie des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den USA betreffend Import, Export und Transit von Technologiewaren, insbesondere der Export Administration Regulations, und den diesbezüglichen Bestimmungen der Exportbehörden der USA sind einem Teil der von LANET vertriebenen Waren gewisse Auflagen auferlegt. Diese verbieten die mittelbare und unmittelbare Wiederausfuhr der Waren ohne amtliche Genehmigung. Diese Auflagen sind vom Käufer strengstens einzuhalten. Ein Verstoß dagegen berechtigt LANET zum sofortigen Vertragsrücktritt und zur Rücknahme der betreffenden Waren, auch wenn sie nicht mehr unter Eigentumsvorbehalt stehen sollten. Der Käufer erhält für die zurückgenommene Ware eine Gutschrift auf den von LANET erzielten Wiederverkaufswert.

Liste der zu beliefernden Händler

  1. Dem Käufer ist bekannt, dass es eine so genannte „schwarze Liste“, die Table of Denial Orders (TDO), gibt. Sobald LANET davon Kenntnis erlangt, dass ein Vertragspartner auf dieser Liste aufscheint, ist LANET berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und alle Waren zurückzunehmen, auch wenn sie nicht mehr unter Eigentumsvorbehalt stehen sollten. Der Käufer erhält für diese zurückgenommenen Waren eine Gutschrift auf den von LANET erzielten Wiederverkaufswert.

Rechtsordnung

  1. Der gesamte Geschäftsverkehr der LANET unterliegt österreichischem Recht. Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen für ungültig, gesetzeswidrig oder nicht einklagbar erklärt werden, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Solchermaßen unwirksame Bestimmungen werden vielmehr durch diejenigen wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2015-06